Windkraft: Umweltministerium widerspricht Peter Hauk

1000 Meter können rechtswidrig sein - Größerer Abstand nicht immer möglich

05.09.2016 UPDATE: 06.09.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Windkraft

Symbolfoto: dpa

Heidelberg/Stuttgart. (sös) Das baden-württembergische Umweltministerium warnt Kommunen davor, grundsätzlich einen 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten in den Flächennutzungsplänen festzuschreiben. Dies könne nämlich, so wird in einem Rundschreiben von Minister Franz Untersteller (Grüne) an die kommunalen Planungsträger ausgeführt, zur Folge haben, dass die gesamte Planung rechtswidrig sei. "Die Schaffung von Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung allein ist keine rechtlich tragfähige Rechtfertigung", heißt es in dem Schreiben.

Ministeriumssprecher Frank Lorho sagte der RNZ dazu: "Es kann sein, dass ein größerer Abstand vor Ort mehr Akzeptanz finden kann, es müssen aber auch die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein." Grundlage sei das Immissionsschutzgesetz des Bundes und da seien die Kommunen "mit 700 Metern im Normalfall auf der sicheren Seite". Könne eine Gemeinde ihre Abwägung, die zu einem größeren Abstand führt, nicht rechtssicher deutlich machen, sei eventuell der ganze Flächennutzungsplan hinfällig.

"Wenn aber der Plan rechtswidrig ist, haben sie dieses Steuerinstrument aus der Hand gegeben", so Lorho. Anders als manche Bürgerinitiative glaubte, sei es nämlich keinesfalls so, dass man Windkraftanlagen verhindere, wenn man den Flächennutzungsplan stoppe. Im Gegenteil sei dieser auch "ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, um durch die Ausweisung geeigneter Flächen andere von der Windkraft freizuhalten".

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Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hatte vergangene Woche in der RNZ erklärt: "Die 700 Meter stammen aus einer Zeit, in der die Windräder 50 Meter hoch waren - heute sind es 200. Deshalb ist dieser Abstand nicht mehr zeitgemäß." Dem widerspricht Lorho: "Das ist falsch - aber das Thema liegt ja auch im Aufgabenbereich des Umweltministeriums." Richtig sei, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit einigen Jahren unverändert gelte. "Aber schon 2012 gab es keine neuen Windkraftanlagen mehr, die nur 50 Meter hoch waren." Zu Hauks Ankündigung, im Staatsforst auf 1000 Meter Abstand zu bestehen, sagte der Ministeriumssprecher: "Ich gehe davon aus, dass auch der Forst ein Interesse daran hat, dass die Bauleitpläne der Kommunen rechtmäßig sind."

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