Neue Campus-Maut in Baden-Württemberg: Mehr Ausnahmen, weniger Verwaltungsaufwand
Ministerin Theresia Baier bringt Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländern auf den Weg - Mit einigen Korrekturen

1500 Euro soll ein Teil der Studierenden künftig pro Semester zahlen - dagegen gab es schon einige Demonstrationen. Foto: Deniz Calagan
Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Trotz lautstarken Protests bleibt es beim grundsätzlichen Plan: Studierende aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums gehören, müssen künftig im Südwesten Studiengebühren zahlen. Ein bisschen bewegt sich die Wissenschaftsministerin aber doch, das zeigt der neue Entwurf, den Theresia Bauer (Grüne) am Dienstag erst dem Kabinett und anschließend der Presse präsentieren wird.
Zu den wesentlichen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf gehören weitere Ausnahmen von den neuen Gebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester, von denen 1200 Euro dem Landeshaushalt und 300 Euro den Hochschulen selbst zugutekommen sollen.
So hat Bauer in ihren Gesetzentwurf einen neuen Absatz eingefügt, der für Asylbewerber und Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive eine Gebührenbefreiung vorsieht. Das Wissenschaftsministerium werde die Hochschulen über die betroffenen Länder unterrichten, heißt es in dem Entwurf, der dieser Zeitung vorliegt. Grundsätzlich soll die Regelung für alle Länder gelten, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Schutzquote von mindestens 50 Prozent ausweist. Die dadurch zu erwartenden Einnahmeausfälle werden mittelfristig auf 150.000 Euro geschätzt.
Schon bisher war angedacht, einen bestimmten Prozentsatz aufgrund "besonderer Begabungen" von der Gebühr ganz oder teilweise zu befreien. Die Obergrenze hat Bauer leicht erweitert: Sie liegt nun bei fünf Prozent aller - und nicht nur der gebührenpflichtigen - "Internationalen Studierenden". Neu ist auch die Vorgabe, dabei "insbesondere" Studierende aus Entwicklungsländern zu berücksichtigen. Zudem werden Studierende aus armen Ländern, die mit Hilfe eines Stipendiums in Baden-Württemberg studieren, von der Gebühr befreit. Das mindert die Einnahmen mittelfristig um rund drei Millionen Euro pro Jahr.
Neu wird der Status der "Forschenden Studierenden" eingeführt, der Kurzaufenthalte ohne Gebühren ermöglichen soll. Austauschstudenten sollen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ausgenommen werden. Die beiden neu eingefügten Punkte dürften auf Dauer zu Mindereinnahmen von knapp zwei Millionen Euro pro Jahr führen.
Aufgrund der Ausweitung der Befreiungen kalkuliert die Ministerin nun mit Gesamteinnahmen in Höhe von 4,2 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr. Zum Wintersemester 2017/18 soll die Bezahlpflicht erstmals gelten, aber nur für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die neu beginnen. Wer sein Studium bereits früher aufgenommen hat, genießt "Bestandsschutz". Die Regelungen führen dazu, dass die Einnahmen sukzessive steigen. Den Kalkulationen zufolge betragen sie 2018 schon 14,7 Millionen Euro, 2019 dann 23,5 Millionen Euro und 2021 schließlich sogar 35,8 Millionen Euro.
Bauer rechtfertigt die Pläne damit, dass sie ansonsten Kürzungen im Wissenschaftsbereich vornehmen müsste. Der Satz von 3000 Euro pro Jahr liege zudem "weit unter den vom Land aufgewandten Kosten für die Lehre" und falle "im internationalen Vergleich moderat aus", heißt es in der Begründung des Gesetzes. Für die Betroffenen sei das Studium trotz der Gebühren "eine Investition in ihre berufliche Zukunft, die möglicherweise in anderen Ländern mit höheren Gebühren belastet wäre".
Ungeachtet dieser Einschätzung "sollen die Auswirkungen der Studiengebühren systematisch beobachtet werden". Schließlich sei Baden-Württemberg das erste Land, das so verfahre.
Um den Verwaltungsaufwand zu senken wird auf Wunsch der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) im Gesetz noch die Möglichkeit geschaffen, die Gebühren für mehrere Hochschulen zentral abzuwickeln.
Mit dem neuen Gesetz führt Baden-Württemberg auch Gebühren fürs Zweitstudium für alle ein, die Höhe beträgt in diesem Fall 650 Euro pro Semester. Neu gegenüber dem ersten Entwurf ist, dass eine Befreiung wegen Behinderung auch im Zweitstudium ermöglicht wird.
Nach der für Dienstag geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Kabinett soll sich der Landtag Anfang März erstmals damit befassen.