Strahlendes Material bleibt vor Ort
Umweltministerium genehmigt Abfalllager und Reststoffbearbeitungszentrum

Das "Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar" (GKN) in Neckarwestheim. Foto: dpa
Neckarwestheim. (y) Das Umweltministerium des Landes hat der EnBW am gestrigen Montag insgesamt vier Genehmigungen nach der Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit "sonstigen radioaktiven Stoffen" erteilt. Damit kann auch das bereits errichtete Standort-Abfalllager und Reststoffbearbeitungszentrum am Atomkraftwerk Neckarwestheim im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Gleiches gilt für den Standort Philippsburg.
Die neuen Anlagen sollen ermöglichen, dass schwach- und mittelradioaktives Material zeitnah aus den Reaktorgebäuden gebracht und Transporte außerhalb des Kraftwerksgeländes weitgehend vermieden werden können.
"Bei der Genehmigung der Anlagen hat das Umweltministerium strengste Sicherheitsmaßstäbe angelegt", sagte Umweltminister Franz Untersteller. Die neuen Gebäude gewährleisteten die optimale Bearbeitung und Lagerung der beim Rückbau anfallenden Materialien. "Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum sicheren und zügigen Abbau der Atomkraftwerke", teilte der Minister weiter mit.
Neben den heute erteilten Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen waren für die Anlagen auch Baugenehmigungen nach der Landesbauordnung erforderlich. Letztere haben die Landratsämter Heilbronn und Karlsruhe Anfang 2016 erteilt. Seither wurden die Gebäude errichtet; aktuell läuft der Einbau der technischen Gebäudeausstattung.
Die Arbeitsgemeinschaft "Atom-Erbe" Neckarwestheim und die Heilbronner Ortsgruppe des Bundes für Umweltschutz und Natur (BUND) hatten wiederholt kritisiert, dass die Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager in Neckarwestheim nach das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde. Beide Gruppen bemängeln, dass einem zugrundegelegten Sicherheitsbericht zum Restbetrieb und Abbau des AKW Neckarwestheim keine Angaben zu entnehmen seien, wie der Strahlenschutz und die Minimierung der Freisetzung radioaktiver Stoffe durch Abbau- und Zerlegemethoden und die Minimierung des Störfallrisikos berücksichtigt werden sollen. Die Angaben zu den Abbau- und Zerlegemethoden in der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung seien "noch rudimentärer als im Sicherheitsbericht für das Atomkraftwerk Obrigheim".
Auch interessant
Atom-Erbe und BUND befürchten, das es beim Abbau des Atomkraftwerk und der Zwischenlagerung des Abbruchmaterials auf dem Gelände radioaktive Stoffe sowohl in die Luft als auch in den Neckar und ins Grundwasser gelangen könnten.