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Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen Verkürzung des Corona-Genesenenstatus ab

Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei.

05.04.2022 UPDATE: 05.04.2022 16:29 Uhr 54 Sekunden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Foto: Reinhard Lask

Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer ungeimpften Krankenschwester gegen die Verkürzung ihres Genesenenstatus abgelehnt. Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Frau aus dem Kreis Göppingen verfügt den Angaben nach über

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