Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen Verkürzung des Corona-Genesenenstatus ab
Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei.

Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer ungeimpften Krankenschwester gegen die Verkürzung ihres Genesenenstatus abgelehnt. Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Frau aus dem Kreis Göppingen verfügt den Angaben nach über
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