Baden-Württemberg fordert schärferes Waffenrecht
Verfassungsfeinde sollen keine Waffen tragen dürfen, doch das Gesetz werde oft unterwandert, beklagt Innenminister Strobl und fordert strengeres Recht. Zwei CDU-geführte Länder unterstützen ihn.

Von Nico Pointner
Stuttgart. Baden-Württemberg macht sich für ein schärferes Waffenrecht im Kampf gegen Extremisten stark. Gemeinsam mit den CDU-geführten Ländern Sachsen-Anhalt und Hessen will sich das Land bei der Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen.
Zwar ist das Waffenrecht mit Blick auf Extremisten und sogenannte Reichsbürger bereits verschärft worden, aber das Gesetz werde häufig unterwandert, sagt Innenminister Thomas Strobl.
So sollen Waffen und Munition nur Personen besitzen dürfen, die als rechtlich zuverlässig gelten. Das Waffengesetz unterscheidet dabei die "Regelunzuverlässigkeit", im Sinne von "in der Regel", und die "absolute Unzuverlässigkeit".
Bei der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darf einer Person unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Der Behörde steht dabei keinerlei Ermessen zu. Die "Regelunzuverlässigkeit" hingegen kann im Einzelfall aber entkräftet werden.
Für eine aktuelle oder ehemalige Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird derzeit noch die Regelunzuverlässigkeit attestiert. Darin liege dem Innenministerium zufolge ein Problem. Denn oft legten Extremisten dagegen Widerspruch ein, erhielten Recht und unterwanderten so das Waffenverbot. Deshalb sollen solche Mitgliedschaften nach Vorstellung der drei Länder künftig eine "absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit" begründen und Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren.
Wer Mitglied in einem verfassungsfeindlichen Verein ist, bringe eine "gesetzesmissachtende Haltung" zum Ausdruck, die nicht nur vorübergehender Natur sein dürfte, begründete das Innenministerium den Plan. "Es erscheint in diesen Fällen daher sachgerecht, zumindest für einen bestimmten Zeitraum von einer absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen."
Die drei Länder wollen das Bundesinnenministerium um Prüfung bitten, das Waffengesetz zu verschärfen. "Hier müssen wir nachschärfen, damit das nicht umgangen oder unterwandert werden kann", sagte Innenminister Strobl. "Wir müssen also gerade an diesem Punkt der Regelung die Schrauben noch einmal anziehen, um Extremisten noch effektiver zu entwaffnen."
"Wir haben immer gesagt: Waffen dürfen nicht in den Besitz von unzuverlässigen Personen gelangen", sagte Strobl. "Insbesondere in den Händen von Verfassungsfeinden haben Waffen nichts verloren." Von 2017 bis Anfang Februar 2022 seien in Baden-Württemberg Reichsbürgern und Extremisten mehr als 400 Waffen abgenommen worden. Aber: Zum 1. Februar 2022 waren nach Angaben des Innenministeriums 14 Reichsbürger und 9 Extremisten im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe.
"Reichsbürger" und "Selbstverwalter" zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Sie weigern sich oft, Steuern zu zahlen. Die rund 150 Waffenbehörden im Land fragen beim Verfassungsschutz ab, ob die betreffende Person als Extremist bekannt ist.
Die Verfassungsschützer und das Landeskriminalamt werden aber auch von sich aus tätig und informieren die Waffenbehörden in eigener Initiative. Die zuständige Waffenbehörde überprüft die Waffenbesitzer mindestens nach drei Jahren erneut auf ihre Zuverlässigkeit.