Zurück zum Alltag in großen Schritten
Die Landesregierung erlaubt in der Corona-Pandemie wieder mehr Freiheiten. Neue Lockerungen gibt es ab Montag.

Von Henning Otte und Martin Oversohl
Stuttgart. Größere Treffen erlaubt, keine Verbote oder Auflagen mehr in vielen Regionen beim Einkaufen oder Sport, im Schwimmbad oder im Restaurant: Baden-Württemberg kehrt angesichts weiter sinkender Corona-Zahlen in großen Schritten zu einem mehr oder weniger normalen Alltag zurück. Auf breiter Front lockert die Landesregierung mit der nächsten Corona-Verordnung ab kommenden Montag die Corona-Maßnahmen, wie das Staatsministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte.
So dürfen sich in Regionen mit einer Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen von der nächsten Woche an 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Bislang galt, dass in Kreisen mit einer anhaltenden Inzidenz unter 50 nur Treffen von bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten erlaubt sind.
Zuletzt hatte sich die Corona-Lage stark entspannt, die Zahlen sinken seit Wochen und gingen auch am Freitag zurück - auf eine landesweite Inzidenz von 7,9. In 35 der 44 Stadt- und Landkreise gibt es derzeit weniger als zehn Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche.
Was erlaubt ist, richtet sich in der neuen Corona-Verordnung an einem Vier-Stufen-Modell aus: Stufe vier gilt bei einer Inzidenz von über 50, Stufe drei von 50 bis 35, Stufe zwei von 35 bis 10 und Stufe eins für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz unter zehn.
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Neue Freiheiten gibt es bald zum Beispiel auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, beim Sport, in Hotels sowie in Schwimmbädern und in Freizeitparks. Dort fallen von Montag an alle Einschränkungen weg, wenn die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 35 liegt. Auch der sogenannte 3G-Nachweis für Genesene, Geimpfte oder Getestete entfällt. Galerien, Museen und Bibliotheken können bei einer Inzidenz unter 35 ebenfalls wie in früheren Zeiten besucht werden.
Für Theater-, Opern und Konzertaufführungen, für Kinos, Flohmärkte, Jahrmärkte, Stadtfeste und Volksfeste in Städten und Kreisen der neu eingezogenen Stufe unter zehn gibt es mehrere Möglichkeiten: Unter freiem Himmel dürfen laut neuer Verordnung bis zu 1500 Menschen ohne weitere Auflagen zusammenkommen, in geschlossenen Räumen sind bis zu 500 Personen erlaubt, die nicht getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Alternativ kann ein Veranstalter nach Auslastung gehen und 30 Prozent der Plätze ohne oder 60 Prozent mit einem Nachweis nutzen.
Auch an privaten Veranstaltungen wie Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern dürfen bis zu 300 Menschen ohne Nachweis teilnehmen, in geschlossenen Räumen müssen die Gäste allerdings geimpft, genesen oder getestet sein. Vor Lockerungen für Diskotheken in Regionen mit einer Inzidenz unter zehn will die Landesregierung dagegen zunächst die Resultate der verschiedenen Modellprojekte abwarten. Liegt die Inzidenz über zehn, bleiben Discos auch künftig geschlossen.
Allerdings gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen oder öffentlichen Gebäuden ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen weiter eine Maskenpflicht. Ab Montag entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, wie das Verkehrsministerium in Stuttgart am Samstag mitteilte. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
Update: Samstag, 26. Juni 2021, 15.24 Uhr



