Was auf den Weihnachtsmärkten gilt
Ein Überblick über die Auflagen für die Budenzauber.

Stuttgart/Heidelberg. (sös) Ende September war die Botschaft aus dem Sozialministerium eindeutig: "Weihnachtsmärkte werden in diesem Jahr möglich sein". Und tatsächlich haben, trotz angespannter Corona-Lage, inzwischen die ersten Märkte geöffnet – beispielsweise in Freiburg und Heidelberg.
Warum sind Weihnachtsmärkte erlaubt? Im Winter 2020 wurden frühzeitig die Weihnachtsmärkte abgesagt. Anschließend erließ das Land noch ein Alkohol-Verkaufsverbot, um den Glühweinausschank zu unterbinden, der trotzdem erfolgte. Das sollte 2021 anders sein: "Die steigende Impfquote ermöglicht es uns, ein Stück zur Normalität zurückzukehren und die für viele Menschen bedeutsame Tradition der Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden zu lassen", sagte Uwe Lahl, der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Ende September. Mit Kommunen und Schaustellern einigte man sich auf Hygienevorgaben.
Wer darf auf den Weihnachtsmarkt? In der aktuell gültigen Warnstufe gilt die 2G-Regel für alle Angebote, "die zum Verweilen einladen", wie es in der Corona-Verordnung (§11) heißt. Getestete hätten nur in der Basis- und Warnstufe auch Glühwein und Bratwurst genießen dürfen – dass es dazu kommt, gilt angesichts der aktuellen Infektionszahlen aber als sehr unwahrscheinlich.
Gibt es Ausnahmen für Ungeimpfte? Nur für Unter-18-Jährige sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Für sie gilt eine Testpflicht – ein Antigen-Schnelltest reicht. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, brauchen keinen Test.
Wie soll der 2G-Status kontrolliert werden? Verantwortlich sind die Veranstalter. Meist haben sie sich dazu entschieden, den entsprechenden Bereich einzuzäunen und am Eingang den Impfstatus zu kontrollieren. Erlaubt ist es aber auch, das Gelände offen zu halten und die Besucher dezentral zu kontrollieren. Wer die 2G-Regel erfüllt, bekommt dann ein farbiges Armband – so ist es beispielsweise in Freiburg geregelt.
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Sind strengere Regeln erlaubt? Ja. In Stuttgart beispielsweise soll "2G plus" verlangt werden: Zusätzlich zum Impfstatus wird ein aktueller Test vorausgesetzt.
Dürfen Ungeimpfte an überhaupt keinem Marktstand etwas kaufen? Doch. Wenn es nur um Warenverkauf geht oder um Lebensmittel, die nicht unmittelbar verzehrt werden sollen, ist keinerlei Nachweis notwendig.
Gibt es weitere Hygiene-Auflagen? Auf dem gesamten Weihnachtsmarkt gilt die Maskenpflicht, da davon auszugehen sei, dass Abstände nicht eingehalten werden können. Außerdem müssen beispielsweise Oberflächen regelmäßig gereinigt werden. Details regeln Hygienekonzepte.
Warum wurden trotzdem so viele Weihnachtsmärkte abgesagt? Es dürften vor allem finanzielle Aspekte eine Rolle spielen: Bei kleinen, oft nur für wenige Tage angesetzten Märkten ist der (auch finanzielle) Aufwand für Hygienekonzepte den Veranstaltern oft zu groß – zumal unklar ist, ob überhaupt viele Besucher kommen und so zumindest die Kassen der Schausteller füllen würden.
Könnten die Weihnachtsmärkte später noch untersagt werden? Bisher gibt es keine entsprechenden Ankündigungen. Sollte sich die Lage weiter verschärfen, ist das aber durchaus möglich. Auch das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt da noch weitere Eingriffe – beispielsweise das Verbot des Alkoholverkaufs.



