Der Futternapf für Diensthunde bleibt gut gefüllt
Das Land will die Erstattung für Beamte erhöhen, die einen Polizeihund versorgen.

Von Theo Westermann, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Keiner soll alleine gelassen werden, lautet das bei den jüngsten Beschlüssen der Ampelkoalition in Berlin erneut formulierte Credo von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), was den Ausgleich der Kostensteigerungen und Inflation für Bürger angeht. Man weiß nicht, ob der Kanzler dabei an Hundefutter gedacht hat. Hundehalter wissen, dass man auch dafür immer tiefer in die Tasche greifen muss. Je größer der Hund, desto teurer dessen Appetit. Noch sind aber keine drängenden Entlastungswünsche von Hundehaltern bei der Politik angelandet.
Was ist aber mit dem Futter für Polizeihunde, die im Auftrag des Staates unterwegs sind? Zumindest Baden-Württemberg, in diesem Fall das CDU-geführte Innenministerium, hat ein Herz für Polizeihunde. Sprich, es wird eine Erhöhung des Zuschusses für die Polizisten geben, die bei sich zu Hause einen Polizeihund versorgen und verpflegen, teilte das Innenministerium nachfragenden CDU-Landtagsabgeordneten mit. An deren Spitze: Christian Gehring (Schorndorf), bis zur Wahl in den Landtag Polizeibeamter, allerdings ohne (Dienst-) Hund.
Die Finanzierung der Steigerung von 33 Prozent für die Versorgung der rund 360 Polizeihunde im Land erfolgt demnach durch das Innenministerium, wohl ab dem Doppelhaushalt 2023/24. Der Zuschuss war seit fast 15 Jahren nicht mehr erhöht worden.
Wie es sich für eine Landesverwaltung gehört, gibt es dafür eine Vorschrift, nämlich die "Führungs- und Einsatzanordnung Polizeihunde" Laut der aktuellen Fassung vom 19. Februar 2008 beträgt die derzeitige monatliche Aufwandsentschädigung für aktive Polizeihunde 75 Euro. Für jeden weiteren aktiven Diensthund erhalten Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer monatlich 37,50 Euro. Für die Pflege von in den Ruhestand entlassenen Hunden erhalten die Beamten 35 Euro pro Monat.
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Künftig soll es eine monatliche Aufwandsentschädigung für aktive Polizeihunde von 100 Euro sowie für jeden weiteren aktiven Polizeihund von 50 Euro geben. Für Polizeihunde im Ruhestand ändert sich der Betrag allerdings nicht. Mit Demos vom "Bund der Ruhestandshunde" vor dem Innenministerium rechnet man allerdings nicht, heißt es dort launig.