Kabinett billigt überarbeiteten Abtreibungs-Paragrafen 219a
Schwangere sollen sich künftig leichter über Abtreibungen informieren können, doch Werbung dafür bleibt verboten. Das Kabinett billigte nun die Lösung der Koalition.
Berlin (dpa) - Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.
Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+