Plus Viel Kritik von Opposition

Kabinett billigt überarbeiteten Abtreibungs-Paragrafen 219a

Schwangere sollen sich künftig leichter über Abtreibungen informieren können, doch Werbung dafür bleibt verboten. Das Kabinett billigte nun die Lösung der Koalition.

06.02.2019 UPDATE: 06.02.2019 07:38 Uhr 39 Sekunden
Abtreibungs-Paragraf 219a
Werbung für Abtreibungen bleibt verboten - aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. Foto: Silas Stein

Berlin (dpa) - Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.

Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für

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