Rückschlag für AfD im Verfahren gegen Verfassungsschutz
Mit Klagen will die AfD erreichen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie nicht als Verdachtsfall einstufen und das öffentlich bekannt geben darf. Jetzt gab es jedoch erstmal einen Dämpfer für die Partei.
Köln (dpa) - In einem Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz hat die AfD vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen.
Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte, bekanntzugeben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa
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