Plus Verwaltungsgericht Köln

Rückschlag für AfD im Verfahren gegen Verfassungsschutz

Mit Klagen will die AfD erreichen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie nicht als Verdachtsfall einstufen und das öffentlich bekannt geben darf. Jetzt gab es jedoch erstmal einen Dämpfer für die Partei.

26.01.2021 UPDATE: 26.01.2021 13:53 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden
Sachsen-Anhalts AfD beruft Sondersitzung wegen Verfassungsschutz
Ein Logo der AfD Sachsen-Anhalt ist auf einem Rednerpult in einer Messehalle in Magdeburg zu sehen. Foto: Ronny Hartmann/dpa-Zentralbild/dpa

Köln (dpa) - In einem Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz hat die AfD vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen.

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte, bekanntzugeben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa

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