Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig
Politisch wird über eine Beteiligung der Bundeswehr an möglichen militärischen Vergeltungsschlägen in Syrien noch gestritten. Rechtlich scheint die Lage nach einem aktuellen Gutachten dagegen ziemlich klar zu sein.
Berlin (dpa) - Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag in Syrien würde nach einem Bundestags-Gutachten sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen.
"Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von "Vergeltungsschlägen" gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und
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