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Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Feuerwerk

Es bleibt dabei - Böllerverbot an Silvester. Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Regelung des Bundesinnenministeriums in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein.

28.12.2021 UPDATE: 28.12.2021 10:53 Uhr 52 Sekunden
Feuerwerk
Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt. Foto: Christophe Gateau/dpa

Berlin (dpa) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht mitteilte.

Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1

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