Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Feuerwerk
Es bleibt dabei - Böllerverbot an Silvester. Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Regelung des Bundesinnenministeriums in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein.
Berlin (dpa) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht mitteilte.
Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1
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