Plus Signalwirkung?

Paritätsgesetz in Thüringen verfassungswidrig

Im Bundestag und in den Länderparlamenten sind weniger Frauen als Männer vertreten. Thüringen wollte mit Hilfe eines Gesetzes dagegen vorgehen - und scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung könnte über Thüringen hinaus wirken.

15.07.2020 UPDATE: 15.07.2020 10:38 Uhr 3 Minuten, 6 Sekunden
Thüringer Verfassungsgerichtshof
Thüringens Verfassungsrichter hat eine Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Weimar (dpa) - Der Freistaat Thüringen kann Parteien nicht dazu zwingen, Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar und erklärte das Paritätsgesetz in dem Freistaat für nichtig. Von Experten wird dem Urteil Signalwirkung weit über Thüringen hinaus beigemessen, für SPD, Grüne und Linke ist es ein

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