Paritätsgesetz in Thüringen verfassungswidrig
Im Bundestag und in den Länderparlamenten sind weniger Frauen als Männer vertreten. Thüringen wollte mit Hilfe eines Gesetzes dagegen vorgehen - und scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung könnte über Thüringen hinaus wirken.
Weimar (dpa) - Der Freistaat Thüringen kann Parteien nicht dazu zwingen, Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.
Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar und erklärte das Paritätsgesetz in dem Freistaat für nichtig. Von Experten wird dem Urteil Signalwirkung weit über Thüringen hinaus beigemessen, für SPD, Grüne und Linke ist es ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+