Kirchliche Arbeitgeber müssen Konfessionslose akzeptieren
Eine Bewerberin scheidet bei der Auswahl für eine Stelle bei einem kirchlichen Träger aus - und fühlt sich diskriminiert. Der Fall kommt vor den EuGH, der fällt ein weitreichendes Grundsatzurteil. Müssen Diakonie und Caritas jetzt ihre Einstellungspraxis ändern?
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte konfessionsloser Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern gestärkt.
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft darf nur zur Bedingung gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, wie der Gerichtshof zu einem Fall aus Deutschland urteilte. Ob
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