Plus EuGH-Urteil

Kirchliche Arbeitgeber müssen Konfessionslose akzeptieren

Eine Bewerberin scheidet bei der Auswahl für eine Stelle bei einem kirchlichen Träger aus - und fühlt sich diskriminiert. Der Fall kommt vor den EuGH, der fällt ein weitreichendes Grundsatzurteil. Müssen Diakonie und Caritas jetzt ihre Einstellungspraxis ändern?

17.04.2018 UPDATE: 17.04.2018 10:48 Uhr 2 Minuten, 31 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Die kirchlichen Arbeitgeber haben vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage kassiert. Foto: Werner Baum

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte konfessionsloser Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern gestärkt.

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft darf nur zur Bedingung gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, wie der Gerichtshof zu einem Fall aus Deutschland urteilte. Ob

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