Karlsruhe kippt Datenauswertung aus Antiterrordatei
Karlsruhe kippt die systematische Durchforstung der Antiterrordatei durch Strafverfolgungsbehörden. Diese ist allerdings sechs Jahre nach Einführung der Befugnisse technisch noch gar nicht möglich.
Karlsruhe (dpa) - Seit sechs Jahren dürfen die Sicherheitsbehörden den Datenbestand der Antiterrordatei systematisch auf Zusammenhänge und Verbindungen durchforsten - das geht dem Bundesverfassungsgericht teilweise zu weit.
Die Karlsruher Richter setzten die "erweiterte Datennutzung" im Bereich der Strafverfolgung mit sofortiger Wirkung außer Kraft, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
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