Eilantrag gegen Demo-Verbot zum Teil erfolgreich
Die Corona-Krise ist keine gute Zeit zum Demonstrieren. Versammlungen dürfen höchstens unter strengen Auflagen stattfinden - oder werden ganz verboten. Dabei geht es um ein zentrales Grundrecht.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht pocht auch in der Corona-Krise auf die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit.
Im Eilverfahren kippten die Richter das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen als zu pauschal, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 828/20) Die Stadt erlaubte die für Donnerstag und Freitag angemeldeten Kundgebungen daraufhin
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