Plus Bundesverfassungsgericht

Eilantrag gegen Demo-Verbot zum Teil erfolgreich

Die Corona-Krise ist keine gute Zeit zum Demonstrieren. Versammlungen dürfen höchstens unter strengen Auflagen stattfinden - oder werden ganz verboten. Dabei geht es um ein zentrales Grundrecht.

16.04.2020 UPDATE: 16.04.2020 12:48 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen ein Demo-Verbot in Teilen stattgegeben. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht pocht auch in der Corona-Krise auf die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit.

Im Eilverfahren kippten die Richter das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen als zu pauschal, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 828/20) Die Stadt erlaubte die für Donnerstag und Freitag angemeldeten Kundgebungen daraufhin

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