Plus Aus Lager in Syrien

Gericht: Deutschland muss IS-Angehörige zurückholen

Deutschland muss Angehörige von IS-Kämpfern aus Syrien zurückholen, hat ein Berliner Gericht entschieden. Im konkreten Fall geht es um eine Mutter und drei Kinder. Jetzt steht das Außenministerium in der Pflicht.

11.07.2019 UPDATE: 11.07.2019 17:13 Uhr 53 Sekunden
IS-Angehörige
Eine Frau trägt ihr Kind durch ein Lager im syrischen Baghus, in dem Angehörige von IS-Kämpfern untergebracht sind. Foto: Gabriel Chaim/AP/Archiv

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen.

Mit dem Beschluss vom