Plus Aus Lager in Syrien

Gericht: Deutschland muss IS-Angehörige zurückholen

Deutschland muss Angehörige von IS-Kämpfern aus Syrien zurückholen, hat ein Berliner Gericht entschieden. Im konkreten Fall geht es um eine Mutter und drei Kinder. Jetzt steht das Außenministerium in der Pflicht.

11.07.2019 UPDATE: 11.07.2019 17:13 Uhr 53 Sekunden
IS-Angehörige
Eine Frau trägt ihr Kind durch ein Lager im syrischen Baghus, in dem Angehörige von IS-Kämpfern untergebracht sind. Foto: Gabriel Chaim/AP/Archiv

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen.

Mit dem Beschluss vom Mittwoch werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder und ihre Mutter nach

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