Drohnenwall droht zum Flickenteppich zu werden
Berlin wirkt bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte planlos. Das liegt auch am Zuständigkeitsgerangel.

Von Mareike Kürschner, RNZ Berlin
Berlin. Bei Unglücken wie besonders schweren Verkehrs- und Zugunfällen oder Naturkatastrophen wie etwa die Flut im Ahrtal ist die Sachlage klar: Die Bundeswehr darf helfen; sie leistet Amtshilfe. Die deutsche Verfassung gibt jedoch einen engen Rahmen vor. Denn prinzipiell darf das Militär im Inneren nicht tätig werden, das ist