Ein unhaltbares Verbot?
Ein Schwangerschaftsabbruch wird nicht geahndet, stellt aber immer noch eine Straftat dar. Wird er demnächst legalisiert?

Von Mareike Kürschner und Thomas Vitzthum, RNZ Berlin
Berlin. Bereits im Jahr 1972 wurde der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert. Allerdings nur in der DDR, nicht in der Bundesrepublik. Das Gesetz erlaubte eine Abtreibung in den ersten drei Monaten ohne Angabe von Gründen, begleitet durch eine ärztliche Beratung. Aus religiösen und medizinischen Gründen war die
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