Klare Leitplanken zur Vorratsdatenspeicherung aufgestellt
Eine Hintertür lässt der Gerichtshof dabei allerdings offen.
Von Regina Wank und Anne-Beatrice Clasmann
Luxemburg/Berlin. Mit seiner Entscheidung zur deutschen Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH für die Speicherung von Telekommunikationsdaten klare Leitplanken aufgestellt. Jetzt muss die Bundesregierung entscheiden, wie eine mögliche Nachfolgeregelung aussehen könnte. Fragen und Antworten:
Was hat der EuGH genau
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