Plus Europäischer Gerichtshof

Klare Leitplanken zur Vorratsdatenspeicherung aufgestellt

Eine Hintertür lässt der Gerichtshof dabei allerdings offen.

21.09.2022 UPDATE: 21.09.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 21 Sekunden
Damals vergeblich: Aktivisten demonstrierten im Oktober 2015 in Berlin gegen den Beschluss der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag. Nun hat der EuGH die deutsche Regelung zur Speicherung von Kommunikationsdaten für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärt. Foto: dpa

Von Regina Wank und Anne-Beatrice Clasmann

Luxemburg/Berlin. Mit seiner Entscheidung zur deutschen Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH für die Speicherung von Telekommunikationsdaten klare Leitplanken aufgestellt. Jetzt muss die Bundesregierung entscheiden, wie eine mögliche Nachfolgeregelung aussehen könnte. Fragen und Antworten:

Was hat der EuGH genau

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