Ab 1. April 2024 ist Cannabis legal
Kleinere Verbotszone, spätere Strafbarkeit: Die Ampel-Parteien haben sich auf weniger strenge Regeln für Besitz und Konsum von Cannabis geeinigt als zuerst geplant.

Berlin. (dpa) Nach langen Verhandlungen und Terminverschiebungen wird es in Sachen Cannabis-Legalisierung nun konkret. Die Ampel-Koalition hat sich auf letzte Details ihres Gesetzes verständigt. Demnach sollen Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum Anbau möglich werden.
"Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an", teilten die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP – Heike Baehrens, Janosch Dahmen und Andrew Ullmann – am Montag in Berlin mit.
Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Über den Entwurf wird seit geraumer Zeit beraten. In einem ersten Schritt soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
Volljährige ab 18 sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. In sogenannten Cannabis-Clubs sollen Mitglieder anbauen und die Blüten gegenseitig abgeben dürfen.
Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. Auch für den Plan, dies zunächst in Modellregionen auszuprobieren, gibt es derzeit keinen Zeitplan.
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Die abgespeckte Version sollte ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist dies nicht mehr zu schaffen. Das Gesetz muss noch im Bundestag beschlossen werden.
Die Ampel-Parteien haben sich nun auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis geeinigt als zuerst geplant. Grüne und FDP hatten hier Druck gemacht. Im Eigenanbau wird die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert.
Auch die vorgesehenen Strafvorschriften werden entschärft, sodass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe, wie es die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther am Montag ausdrückte.
Ursprünglich sollte der Besitz ab 25 Gramm als Straftat gewertet werden. Im öffentlichen Raum sollen Mengen zwischen 25 und 30 Gramm und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm Cannabis als Ordnungswidrigkeit gelten. Erst darüber wird der Besitz strafbar, könnte also theoretisch mit Gefängnis bestraft werden.
Verboten bleibe das Dealen mit Cannabis, teilten die Ampel-Partner mit. Insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche werde rigoros verfolgt und bestraft.
Geklärt wird noch die Frage Cannabis und Autofahren. Das Bundesverkehrsministerium soll dafür bis Ende März einen Grenzwert für THC vorschlagen, den Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, solle durch eine Regelung ersetzt werden, die der Promillegrenze für Alkohol ähnele.