EuGH urteilt zu Löschpflichten bei Beleidigungen
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Menschen, die im Internet Opfer von rechtswidrigen Beleidigungen oder Hasskommentaren werden. Facebook ist gar nicht begeistert. Drohen Einschränkungen der Meinungsfreiheit?
Luxemburg (dpa) - Online-Dienste wie Facebook können zum gezielten Aufspüren und Löschen von rechtswidrigen Beleidigungen und Kommentaren ihrer Nutzer gezwungen werden.
Das EU-Recht stehe entsprechenden Anordnungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne
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