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EuGH urteilt zu Löschpflichten bei Beleidigungen

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Menschen, die im Internet Opfer von rechtswidrigen Beleidigungen oder Hasskommentaren werden. Facebook ist gar nicht begeistert. Drohen Einschränkungen der Meinungsfreiheit?

03.10.2019 UPDATE: 03.10.2019 08:48 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der EuGH entscheidet, ob eine weltweite Löschung solcher Informationen verlangt werden kann. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Luxemburg (dpa) - Online-Dienste wie Facebook können zum gezielten Aufspüren und Löschen von rechtswidrigen Beleidigungen und Kommentaren ihrer Nutzer gezwungen werden.

Das EU-Recht stehe entsprechenden Anordnungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne

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