Plus Urteil

EuGH: Scharia-Scheidung muss nicht anerkannt werden

Ein Deutsch-Syrer erklärt in der alten Heimat seine Ehe vor einem religiösen Gericht für beendet und will dies in München anerkennen lassen. Dort beruft man sich auf EU-Vorschriften - zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellt.

20.12.2017 UPDATE: 20.12.2017 11:38 Uhr 57 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Foto: Geert Vanden Wijngaert/Illustration

Luxemburg (dpa) - Deutschland muss eine Scheidung durch ein islamisches Scharia-Gericht in Syrien nicht wegen EU-Vorgaben anerkennen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg an diesem Mittwoch klar.

Die einschlägige EU-Verordnung betreffe derartige Privatscheidungen nicht. Die Richter widersprachen damit einer Entscheidung aus München. Dort muss nun das Oberlandesgericht

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