Waffenexport nach Kolumbien: BGH prüft Einzug von Firmengeld
Genehmigt waren sie für die USA - doch dann landeten Tausende von Pistolen in Kolumbien. In welcher Höhe kann bei Ausfuhrverstößen Firmengeld eingezogen werden? Das prüft der BGH.

Karlsruhe (dpa) - Eine nicht genehmigte Ausfuhr von Pistolen des Waffenherstellers Sig Sauer nach Kolumbien beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH).
Das höchste deutsche Strafgericht soll klären, ob der Staat 11,1 Millionen Euro des angenommenen Gewinns aus dem Deal einziehen darf. Der Waffenhersteller hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 47.000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine
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