Polen: Abtreibung wegen Fehlbildung verfassungswidrig
Schon bisher verfügte Polen über eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nun hat das Verfassungsgericht in Warschau eine der letzten Ausnahmeregelungen für gesetzeswidrig erklärt - zum Entsetzen von Frauenverbänden und Ärzten.
Warschau (dpa) – Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin äußerst strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen für verfassungswidrig.
Damit fällt eine der letzten Ausnahmen vom generellen Abtreibungsverbot in dem streng katholisch geprägten Land weg. Nach Ansicht
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