Abtreibungsparagraf 219a: Erneut Geldstrafe für Ärztin
Der Fall Kristina Hänel machte bundesweit Schlagzeilen und fachte die Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 219a an. Nun stand die Ärztin erneut vor Gericht. Und das sieht ganz grundsätzliche Probleme.
Gießen (dpa) - Wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a ist die Ärztin Kristina Hänel abermals zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Gießen sah es in einem neuen Berufungsprozess als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt hatte, strafbar gemacht hat. Sie soll nun 2500 Euro zahlen. 2017
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