Neuer Beschluss macht Weg zur Beobachtung der AfD frei
Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilt, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab. Damit ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei.

Köln/Berlin (dpa) - Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei.
Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab. Ein sogenannter Hängebeschluss, mit dem das Gericht dem Verfassungsschutz zu einem früheren Zeitpunkt die
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