Grundstückseigentümer vor späten Geldforderungen geschützt
Die Kosten für die Erschließung neuer Grundstücke werden auf die Anlieger umgelegt. Aber das kann oft dauern. Jetzt zieht das Bundesverfassungsgericht eine rote Linie.

Karlsruhe (dpa) - Grundstückseigentümer dürfen nach dem Bau einer Straße oder anderer Anlagen zur Erschließung nur für begrenzte Zeit an den Kosten beteiligt werden.
Eine Vorschrift, die das auch noch viele Jahre im Nachhinein ermöglicht, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Im konkreten Fall ging es um eine
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