Info Bahnübergang Meckesheim

30.08.2018 UPDATE: 30.08.2018 06:00 Uhr 38 Sekunden

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) legt in Paragraf drei fest, dass Kreuzungen, "wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs [...] erfordert, [...] zu beseitigen oder durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten" sind. In der Elsenztalgemeinde Meckesheim staut sich der Verkehr zu den Stoßzeiten am Bahnübergang in der Oberhofstraße mitunter bis zur Bundesstraße 45 zurück. Und auch in der Schatthäuser Straße sind die Wartezeiten oft erheblich.

Mit der Unterführung am Bahnhof wurde hier bereits für Rad- und Fußgänger eine Lösung gefunden, sodass diese - auch mit Aufzügen - bequem zu den einzelnen Bahnsteigen kommen können, ohne wie früher die Schienen zu überqueren. Die finanzielle Umsetzung einer solchen baulichen Maßnahme wird nach Paragraf 13 des EKrG so geregelt, dass die Beteiligten je ein Drittel der Kosten übernehmen. "Das letzte Drittel der Kosten", so heißt es im Gesetzestext, "trägt bei Kreuzungen mit einem Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes der Bund, in allen sonstigen Fällen das Land." lew