Hintergrund
Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht laut Bundesministerium für Gesundheit, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt: chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz (mindestens Stadium 4), Demenz oder Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation, Trisomie 21 und Risikoschwangerschaft.