Plus Betriebsrente

Karlsruhe verhandelt über Ausgleich in der Altersversorgung

Die Nullzinspolitik wirkt bis in den Ausgleich von Ansprüchen aus der Altersversorgung bei Ehescheidungen. Karlsruhe befasst sich in diesem Zusammenhang mit Betriebsrenten. Das OLG Hamm hatte dem Bundesverfassungsgericht den Fall einer Frau vorgelegt.

10.03.2020 UPDATE: 10.03.2020 11:38 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob Frauen bei einer Scheidung in bestimmten Fällen bei der Berechnung ihrer Altersversorgung benachteiligt werden. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Scheidungen sind oft schmerzhaft, ihre rechtlichen Folgen kompliziert. Über eine möglicherweise verfassungswidrige Ungerechtigkeit beim Ausgleich von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung hat am Dienstag des Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, werden Rentenansprüche miteinander verrechnet. Damit wird zum Beispiel

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+