Karlsruhe verhandelt über Ausgleich in der Altersversorgung
Die Nullzinspolitik wirkt bis in den Ausgleich von Ansprüchen aus der Altersversorgung bei Ehescheidungen. Karlsruhe befasst sich in diesem Zusammenhang mit Betriebsrenten. Das OLG Hamm hatte dem Bundesverfassungsgericht den Fall einer Frau vorgelegt.
Karlsruhe (dpa) - Scheidungen sind oft schmerzhaft, ihre rechtlichen Folgen kompliziert. Über eine möglicherweise verfassungswidrige Ungerechtigkeit beim Ausgleich von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung hat am Dienstag des Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, werden Rentenansprüche miteinander verrechnet. Damit wird zum Beispiel
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