Konstantin von Notz rät zur Zurückhaltung
Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum Urteil des BGH zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet
Von Andreas Herholz
Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es kein automatisches "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wie bewerten Sie das Urteil?
Hier mussten zwei wesentliche Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Da ist zum einen das öffentliche Interesse an Information. Auf der anderen Seite
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