Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Kay Nietfeld
Von Andreas Herholz
Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es kein automatisches "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wie bewerten Sie das Urteil?
Hier mussten zwei wesentliche Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Da ist zum einen das öffentliche Interesse an Information. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht. Das ist in jedem einzelnen Fall eine schwierige Entscheidung. Dies gilt umso mehr angesichts der Grenzenlosigkeit des Internets, die hier immer mit berücksichtigt werden muss. Wir haben es hier nicht mit eben trivialen Rechtsfragen zu tun.
Die Richter haben ein zweites Verfahren ausgesetzt, um zentrale Fragen vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Was erwarten Sie von der höchstrichterlichen Entscheidung?
Es ist richtig, in diesen Fragen, gerade im digitalen Bereich, zu möglichst einheitlichen, zumindest europaweit geltenden Lösungen zu kommen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in diesem Bereich, das gehört zur ganzen Wahrheit dazu, in den vergangenen Jahren nicht mit Ruhm bekleckert, weil er diese für den digitalen Rechtsstaat elementaren Fragestellungen viel zu oft allein der Rechtsprechung überlässt. Dennoch: Es ist gut, wenn jetzt erneut eine solche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird.
Wie kann sich jeder einzelne selbst im Internet besser in solchen Fällen und ungewollten Spuren und Inhalten im Netz schützen?
Jeder muss sich bewusst sein, dass wenn er sich im Internet in Foren, auf Twitter oder Facebook äußert, dies öffentlich geschieht. Diese oftmals sehr privaten Dinge bleiben häufig über Jahre nachvollziehbar – auch für Arbeitgeber, Versicherungen und Banken. Ein Bewusstsein hierfür entsteht nur zögerlich. Ich rate grundsätzlich zu Zurückhaltung und guten Datenschutzeinstellungen. Es gilt: Die Daten und Informationen, die man nicht geteilt hat, sind auch nicht auffindbar – auch nicht für Suchmaschinen. Die Frage der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Erwähnung in Suchmaschinen ist nämlich auch eine sehr diffizile. Vor diesem Hintergrund wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit Spannung erwartet.