Plus Urteil "Recht auf Vergessen"

Konstantin von Notz rät zur Zurückhaltung

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum Urteil des BGH zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet

27.07.2020 UPDATE: 27.07.2020 21:42 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Konstantin von Notz
Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Kay Nietfeld

Von Andreas Herholz

Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es kein automatisches "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wie bewerten Sie das Urteil?

Hier mussten zwei wesentliche Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Da ist zum einen das öffentliche Interesse an Information. Auf der anderen Seite

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