Hat sich für die Masern-Impfpflicht massiv eingesetzt: Jens Spahn. Foto: dpa
Von Annette Dönisch, RNZ Berlin
Berlin. Lange wurde heftig über die Masern-Impfpflicht gestritten, jetzt kommt sie – verbunden mit einem saftigen Bußgeld von 2500 Euro, wenn Eltern ihre Kinder ungeimpft in eine Kita oder Schule schicken. Das hat der Bundestag gestern beschlossen. Die Impfpflicht gilt ab kommendem Frühjahr für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen und Mitarbeiter, die darin tätig sind. Sie müssen dann nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind oder sie bereits hatten – und deshalb bereits immun sind. Hintergründe zur Masern-Impfpflicht:
Wer muss künftig gegen Masern geimpft sein? Die Impfpflicht gilt für alle Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen ein und aus gehen. Dazu zählen etwa Kinder in Kitas und Schulen, Lehrer, Erzieher und auch Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen wie Krankenhäusern. Als Impfnachweis gilt der Impfpass oder ein ärztliches Attest. Kinder können von der Kita ausgeschlossen werden, wenn sie nicht geimpft sind. Für alle, die neu in eine Einrichtung kommen, gilt die Nachweispflicht ab 1. März 2020. Wer schon heute eine Einrichtung besucht oder in ihr tätig ist, muss den Impf-Nachweis erst ab Juli 2021 erbringen. Menschen, die vor 1971 geboren wurden, sind davon ausgenommen. Die Strafzahlung bei einem Verstoß kann auch gegen Leiter von Kitas verhängt werden, wenn sie nicht auf die Einhaltung der Impfpflicht achten.
Worauf zielt das Gesundheitsministerium ab? Als Ziel gilt eine Impfquote von mindestens 95 Prozent, um die Krankheit auszulöschen. Die Masern-Impfquote in Deutschland stagniert allerdings seit Jahren. Deshalb gibt es die Krankheit, die von hohem Fieber und roten Flecken begleitet wird, noch immer. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte, die Krankheit sei eine "Qual für Kinder und Erwachsene". Besonders problematisch sind die Folgeerkrankungen wie Mittelohr- und Lungenentzündung, die auch zu bleibenden Schäden führen können. Noch Jahre nach der Krankheit kann es in seltenen Fällen zu einer tödlichen Gehirnentzündung kommen. Laut Robert-Koch-Institut gab es in diesem Jahr in Deutschland 501 Masern-Fälle.
Was Kritiker der Impfpflicht sagen: Der Deutsche Ethikrat hatte sich im Vorfeld gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Es gebe zwar eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen. Denn manche Menschen, wie Kinder im Alter von weniger als einem Jahr, können nicht geimpft werden, leiden aber in Folge einer Masern-Erkrankung besonders stark, schreibt der Ethikrat. Eine gesetzliche Pflicht empfiehlt er dennoch nur für "Berufsgruppen in besonderer Verantwortung". Andere Kritiker werfen Spahn vor, er verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn Kinder dazu verpflichtet würden, geimpft zu sein. Gesundheitsminister Spahn erwiderte, die Impfpflicht erfülle das Recht auf körperliche Unversehrtheit. "Wir haben auch Pocken auf diesem Weg ausgerottet", sagte Spahn.
Wie hat der Bundestag abgestimmt? Die Impfpflicht erhielt breite Zustimmung. CDU/CSU, SPD und die FDP stimmten dafür, bei den Grünen und den Linken enthielten sich einige Abgeordnete, die übrigen stimmten ebenfalls zu. Nur die AfD lehnte den Gesetzentwurf ab. Insgesamt votierten 459 Abgeordnete dafür, 89 dagegen, 105 enthielten sich.
Warum sind Masern so gefährlich? Die Krankheit ist über eine Tröpfcheninfektion hoch ansteckend, schon bevor der Ausschlag zu sehen ist. Menschen erkranken deshalb meist schon im Kindesalter, wenn sie nicht geimpft wurden. "Es gibt kaum eine Erkrankung, die so ansteckend ist wie Masern", sagte der SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach. Was die Heilung von Masern erschwert: Dagegen gibt es kein Medikament. Infizierten bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, bis die Krankheit vorüber ist.