Für Flüchtlinge gilt die Freizügigkeit nur eingeschränkt
Umzug nicht möglich - Auch in Genfer Flüchtlingskonvention gergelt
Von Michael Abschlag
Heidelberg. Wer in Deutschland lebt, kann sich frei bewegen - er kann also leben und arbeiten, wo er will. Bei einer Gruppe in Deutschland wird dieses Recht allerdings eingeschränkt: bei Flüchtlingen, die oft einer Wohnsitzauflage unterworfen sind. Die sorgt regelmäßig für Diskussionen. Denn der Grundgesetzartikel bezieht sich zwar nur auf Deutsche - doch die
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