Plus 70 Jahre Grundgesetz

Für Flüchtlinge gilt die Freizügigkeit nur eingeschränkt

Umzug nicht möglich - Auch in Genfer Flüchtlingskonvention gergelt

22.05.2019 UPDATE: 23.05.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Von Michael Abschlag

Heidelberg. Wer in Deutschland lebt, kann sich frei bewegen - er kann also leben und arbeiten, wo er will. Bei einer Gruppe in Deutschland wird dieses Recht allerdings eingeschränkt: bei Flüchtlingen, die oft einer Wohnsitzauflage unterworfen sind. Die sorgt regelmäßig für Diskussionen. Denn der Grundgesetzartikel bezieht sich zwar nur auf Deutsche - doch die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+