Plus Unterschiede zwischen Ländern

Drogenbeauftragte für einheitliche Cannabis-Besitzgrenzen

Drogenbeauftragte Ludwig lehnt eine Legalisierung von Cannabis vehement ab. Auch bei der Strafverfolgung fährt sie eine harte Linie. Von den unterschiedlichen Besitzgrenzen in den Ländern hält sie nicht viel.

10.10.2020 UPDATE: 10.10.2020 10:53 Uhr 51 Sekunden
Cannabis
Bislang gibt es in den Bundesländern keine einheitlichen Cannabis-Besitzgrenzen, bei denen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Foto: Oliver Berg/dpa

Berlin (dpa) - Eine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten wird es nach den Worten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vorerst nicht geben.

"Ich wäre ja zunächst einmal schon froh, wenn die Bundesländer einheitliche Besitzgrenzen hätten, bei der von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann" sagte Daniela Ludwig der "Augsburger Allgemeinen". Die Mehrheit habe sechs

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