Drogenbeauftragte für einheitliche Cannabis-Besitzgrenzen
Drogenbeauftragte Ludwig lehnt eine Legalisierung von Cannabis vehement ab. Auch bei der Strafverfolgung fährt sie eine harte Linie. Von den unterschiedlichen Besitzgrenzen in den Ländern hält sie nicht viel.
Berlin (dpa) - Eine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten wird es nach den Worten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vorerst nicht geben.
"Ich wäre ja zunächst einmal schon froh, wenn die Bundesländer einheitliche Besitzgrenzen hätten, bei der von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann" sagte Daniela Ludwig der "Augsburger Allgemeinen". Die Mehrheit habe sechs
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