Plus Nach 10 Jahren

Brustimplantate-Skandal: EuGH entscheidet gegen Klägerin

Rissanfällige französische Silikonkissen haben Tausenden Frauen weltweit Sorgen und Schmerz bereitet. Aber wer haftet? Die Frage ist auch nach zehn Jahren juristischen Tauziehens offen.

11.06.2020 UPDATE: 11.06.2020 04:43 Uhr 2 Minuten, 16 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Schadenersatzansprüche einer Patientin. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Luxemburg (dpa) - Auch zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz oder Schmerzensgeld nicht vom Fleck.

Der Europäische Gerichtshof entschied an diesem Donnerstag, dass das EU-Recht keine Ansprüche an den Versicherer des französischen Herstellers PIP hergibt. PIP selbst ist längst pleite.

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