Brustimplantate-Skandal: EuGH entscheidet gegen Klägerin
Rissanfällige französische Silikonkissen haben Tausenden Frauen weltweit Sorgen und Schmerz bereitet. Aber wer haftet? Die Frage ist auch nach zehn Jahren juristischen Tauziehens offen.
Luxemburg (dpa) - Auch zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz oder Schmerzensgeld nicht vom Fleck.
Der Europäische Gerichtshof entschied an diesem Donnerstag, dass das EU-Recht keine Ansprüche an den Versicherer des französischen Herstellers PIP hergibt. PIP selbst ist längst pleite.
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