Haftstrafe für "Waldläufer von Oppenau" - Revision
Der Fall hielt Deutschland im letzten Sommer in Atem: Ein Mann tauchte mit vier Polizeiwaffen im Schwarzwald unter. Nun ist der 32-Jährige verurteilt worden. Doch ist er wirklich ein Geiselnehmer?
Offenburg (dpa) - Die Entwaffnung der Polizisten, die Flucht mit deren Waffen, die Tage verborgen im Wald - all das sei nur passiert, weil er nicht wieder ins Gefängnis habe gehen wollen. Das hatte Yves R. - bekannt geworden als "Waldläufer von Oppenau" - im Verfahren gegen ihn ausgesagt.
Nun muss er wohl doch erneut eine Haftstrafe antreten: Das Landgericht Offenburg verurteilte ihn am
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