Plus Landgericht

Haftstrafe für "Waldläufer von Oppenau" - Revision

Der Fall hielt Deutschland im letzten Sommer in Atem: Ein Mann tauchte mit vier Polizeiwaffen im Schwarzwald unter. Nun ist der 32-Jährige verurteilt worden. Doch ist er wirklich ein Geiselnehmer?

19.02.2021 UPDATE: 19.02.2021 14:58 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden
Urteil im Prozess gegen den "Waldläufer von Oppenau"
Nach seiner tagelangen Flucht im Juli mit vier Polizeipistolen im Schwarzwald muss sich ein 32 Jahre alter Mann wegen Geiselnahme verantworten. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Offenburg (dpa) - Die Entwaffnung der Polizisten, die Flucht mit deren Waffen, die Tage verborgen im Wald - all das sei nur passiert, weil er nicht wieder ins Gefängnis habe gehen wollen. Das hatte Yves R. - bekannt geworden als "Waldläufer von Oppenau" - im Verfahren gegen ihn ausgesagt.

Nun muss er wohl doch erneut eine Haftstrafe antreten: Das Landgericht Offenburg verurteilte ihn am

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+