Gericht: Kostenbeteiligung an Rückholflügen war korrekt
Müssen Reisende, die die Bundesregierung zu Beginn der Corona-Pandemie weltweit zurückholte, sich an den Flugkosten beteiligen? Das Verwaltungsgericht Berlin fällte nun ein Urteil.

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung durfte von Touristen eine Kostenbeteiligung für ihre Charter-Rückflüge am Anfang der weltweiten Corona-Pandemie verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.
Es wies zwei Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. Die Rückholung der Deutschen sei
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+