Plus Corona-Pandemie

Gericht: Kostenbeteiligung an Rückholflügen war korrekt

Müssen Reisende, die die Bundesregierung zu Beginn der Corona-Pandemie weltweit zurückholte, sich an den Flugkosten beteiligen? Das Verwaltungsgericht Berlin fällte nun ein Urteil.

17.12.2021 UPDATE: 17.12.2021 04:53 Uhr 44 Sekunden
Anzeigetafel Flüge
Mit den von der Bundesregierung organisierten Rückflügen für Zehntausende Deutsche wegen der weltweiten Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 beschäftigt sich jetzt ein Berliner Gericht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung durfte von Touristen eine Kostenbeteiligung für ihre Charter-Rückflüge am Anfang der weltweiten Corona-Pandemie verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.

Es wies zwei Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. Die Rückholung der Deutschen sei

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