Plus BGH-Urteil

Privatem Samenspender kann Umgang mit Kind zustehen

Kann ein privater Samenspender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Eltern zu werden, ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind haben? Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes: ja.

19.07.2021 UPDATE: 19.07.2021 13:13 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
BGH
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass einem privaten Samenspender der Umgang mit seinem Kind zustehen kann. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Ein privater Samenspender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Eltern zu werden, kann ein Recht auf Umgang mit seinem Kind haben.

Das gilt auch, wenn die Lebenspartnerin der Mutter das Kind inzwischen adoptiert hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mitteilte.

Bei Samenspenden über eine offizielle Samenbank ist gesetzlich von

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