Man kann zu alt zum Feiern sein
"Fight for your right to party": Ein Münchener hat die Beastie Boys beim Wort genommen und ist für sein Recht zu feiern vor den Bundesgerichtshof gezogen. Er fühlte sich aus Altersgründen diskriminiert.
Karlsruhe (dpa) - In Zeiten von Corona klingt das Problem zwar fast abwegig: Aber wer Party machen will und am Türsteher scheitert, ärgert sich. Vor allem, wenn der Grund nach Diskriminierung klingt.
Ein damals 44 Jahre alter Mann wurde in München abgewiesen, weil er zu alt aussah. Das war okay, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (Az.: VII ZR 78/20). Zugleich stellten die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+