Plus BGH-Urteil

Man kann zu alt zum Feiern sein

"Fight for your right to party": Ein Münchener hat die Beastie Boys beim Wort genommen und ist für sein Recht zu feiern vor den Bundesgerichtshof gezogen. Er fühlte sich aus Altersgründen diskriminiert.

05.05.2021 UPDATE: 05.05.2021 16:03 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Nils Kratzer
Nils Kratzer hat am Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage einstecken müssen. Foto: Peter Kneffel/dpa

Karlsruhe (dpa) - In Zeiten von Corona klingt das Problem zwar fast abwegig: Aber wer Party machen will und am Türsteher scheitert, ärgert sich. Vor allem, wenn der Grund nach Diskriminierung