Man kann zu alt zum Feiern sein
"Fight for your right to party": Ein Münchener hat die Beastie Boys beim Wort genommen und ist für sein Recht zu feiern vor den Bundesgerichtshof gezogen. Er fühlte sich aus Altersgründen diskriminiert.

Karlsruhe (dpa) - In Zeiten von Corona klingt das Problem zwar fast abwegig: Aber wer Party machen will und am Türsteher scheitert, ärgert sich. Vor allem, wenn der Grund nach Diskriminierung



