Plus Wartezeit und Numerus Clausus

Studienplatzvergabe für Medizin zum Teil verfassungswidrig

Zu viele Bewerber für zu wenig Studienplätze. Beim Medizinstudium kann nicht jeder zum Zuge kommen. Der Staat muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vergabe aber gerechter regeln.

19.12.2017 UPDATE: 19.12.2017 10:23 Uhr 2 Minuten, 35 Sekunden
Medizinstudent
Um einen Studienplatz für Medizin zu bekommen, ist eine Abiturnote von 1,2 oder besser nötig. Ein zweiter Weg führt über eine Wartezeit. Foto: Britta Pedersen/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden.

Mit dem aktuellen Verfahren werde der grundrechtliche Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am Dienstag in Karlsruhe.

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