DFB tritt im Sommermärchen-Prozess als Privatkläger auf
Der Deutsche Fußball-Bund tritt im Schweizer Prozess gegen seine früheren Präsidenten als Privatkläger auf, Grund sind zivilrechtliche Schadensersatz-Ansprüche. Nach der Erklärung will sich der Verband zunächst nicht mehr äußern.
Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) tritt im Strafverfahren gegen die ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, sowie gegen den früheren DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt und den ehemaligen Schweizer FIFA-Generalsekretär Urs Linsi als Privatkläger auf.
Dies teilte der Verband zu dem am 9. März in Bellinzona (Schweiz) beginnenden Prozess mit. "Aus
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