Verwaltungsgericht legt Streit um "StreamOn" dem EuGH vor
Verstößt das Angebot "StreamOn" der Deutschen Telekom gegen die gebotene Netzneutralität? Im Streit mit der Bundesnetzagentur soll nun der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung treffen.
Köln (dpa) - Im Rechtsstreit um die "StreamOn"-Tarife der Deutschen Telekom zieht das Kölner Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate.
Die Kölner wollen von den Luxemburger EU-Richtern wissen, wie diese die vorgeschriebene Netzneutralität im vorliegenden Fall konkret auslegen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Netzneutralität besagt, dass alle Datenströme
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