Plus

Sozialwahlen sollen online möglich werden

Berlin (dpa) - Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt und den das Bundeskabinett heute beraten will. Dafür müssen die Kassen Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte, man erwarte vom Update beim Verfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung.

18.12.2019 UPDATE: 18.12.2019 04:53 Uhr 16 Sekunden

Berlin (dpa) - Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt und den das Bundeskabinett heute beraten will. Dafür müssen die Kassen Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte, man

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+