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Rechtliche Zweifel am Mietendeckel

Berlin (dpa) - Rechtliche Zweifel am vom Senat beschlossenen Mietendeckel-Gesetz hat der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses geäußert. Das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 sei aus rechtsstaatlichen Gründen nicht unbedenklich, heißt es in einem Gutachten. Die Begünstigung der Mieter bedeute gleichzeitig für die Eigentümer eine Belastung, weil für sie die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erlaubten Mieterhöhungen nicht mehr möglich seien. Das Gutachten spart die Frage aus, ob das Land Berlin überhaupt die Kompetenz hat, das Mietendeckel-Gesetz zu erlassen.

04.11.2019 UPDATE: 04.11.2019 15:58 Uhr 20 Sekunden

Berlin (dpa) - Rechtliche Zweifel am vom Senat beschlossenen Mietendeckel-Gesetz hat der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses geäußert. Das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 sei aus rechtsstaatlichen Gründen nicht unbedenklich, heißt es in einem Gutachten. Die Begünstigung der Mieter bedeute gleichzeitig für die Eigentümer eine Belastung,

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