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Pflegeheime müssen vor heißem Wasser schützen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof schützt hilfsbedürftige Menschen in Wohn- und Pflegeheimen besser vor Verbrühungen beim Baden. In einem Urteil nehmen die Karlsruher Richter Heimbetreiber in die Pflicht, die ihnen anvertrauten Bewohner vor solchen Gefahren zu bewahren. Dabei ist ein Verbrühschutz an Wasserhähnen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Geklagt hatte eine geistig behinderte Frau aus Bremerhaven, die 2013 schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt. Damals erlaubte ihr eine Betreuerin, sich allein ein Bad einzulassen. Aber das Wasser war zu heiß.

22.08.2019 UPDATE: 22.08.2019 17:03 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof schützt hilfsbedürftige Menschen in Wohn- und Pflegeheimen besser vor Verbrühungen beim Baden. In einem Urteil nehmen die Karlsruher Richter Heimbetreiber in die Pflicht, die ihnen anvertrauten Bewohner vor solchen Gefahren zu bewahren. Dabei ist ein Verbrühschutz an Wasserhähnen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Geklagt hatte eine geistig behinderte Frau

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