Plus Karlsruhe bestätigt Regelung

Keine Steuervorteile für Studenten

Karlsruhe (dpa) - Es bleibt dabei: Studenten und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Damit hätten sich in den ersten Berufsjahren Steuern sparen lassen.

10.01.2020 UPDATE: 10.01.2020 07:58 Uhr 34 Sekunden
Audimax der Leibniz Universität Hannover
Studenten im Audimax der Leibniz Universität Hannover. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Karlsruhe (dpa) - Es bleibt dabei: Studenten und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Damit hätten sich in den ersten Berufsjahren Steuern sparen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das seit 2004 geltende sogenannte Abzugsverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Es gebe dafür

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