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Kabinett beschließt Impfpflicht gegen Masern

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

17.07.2019 UPDATE: 17.07.2019 11:23 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei

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