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Justizministerium schlägt härtere Strafen für Gaffer vor

Berlin (dpa) - Das Justizministerium will das "Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt", als Straftat werten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten - etwa Opfer von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen - werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet.

10.09.2019 UPDATE: 10.09.2019 20:48 Uhr 14 Sekunden

Berlin (dpa) - Das Justizministerium will das "Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt", als Straftat werten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten - etwa Opfer von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen - werden solche

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