Hintergrund - Waldbrandgefahr

04.07.2019 UPDATE: 04.07.2019 06:00 Uhr 1 Minute

Wiesloch. Aktuell geben die Forstämter der Landkreise Karlsruhe und Rhein-Neckar Warnungen heraus, die zum einen auf Gefahren durch umstürzende Bäume hinweisen, zum anderen auch vor erhöhter Waldbrandgefahr warnen.

So bittet das Kreisforstamt Rhein-Neckar, nicht nur im Blick auf die derzeitige Hitzewelle, die gesamte Bevölkerung, durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Die Behörde erinnert daran, dass vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot gilt. Das Entfachen von Feuer ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. "Aber auch an erlaubten Stellen muss ein Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen der Feuerstelle komplett gelöscht werden", betont der Leiter des Forstbezirks Kraichgau, Philipp Schweigler. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei anhaltend hoher Waldbrandgefahr kann das Kreisforstamt als Untere Forstbehörde übrigens die Sperrung von Feuerstellen anordnen.

Für die Wälder im Hardtwald und in der Lußhardt ist dies inzwischen sogar geschehen, wie das Kreisforstamt Karlsruhe gestern mitteilte. Unter anderem wurde die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Feuer- und Grillstellen in den Wäldern im Bereich von Hambrücken, Waghäusel, Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt. Das Rauch- und Grillverbot werde in den nächsten Tagen verstärkt überwacht.

Gewarnt wird vom Kreis Karlsruhe auch vor der Gefahr durch geschädigte Bäume. Bei Windstärken, die zu sichtbaren Bewegungen in den Baumkronen führen, sollten totholzreiche Wälder gemieden werden. Komplett abgestorbene Bäume könnten ebenfalls schon bei leichtem Wind oder aufziehenden Gewittern unkontrolliert umfallen.